Neue Provisionsregelung

HAUS WOHNUNG MEER IMMOBILIEN BEGRÜSST ÄNDERUNGEN DER MAKLERCOURTAGE

NEU : DIE TEILUNG DER MAKLERGEBÜHREN

Wer seine Immobilie einem renommierten Immobilienbüro anvertraut, trifft eine gute Entscheidung.

Nicht nur das professionelle Marketing zählt zu den umfangreichen Serviceleistungen von Haus Wohnung Meer Immobilien, sondern auch die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, die Koordination und Durchführung von Besichtigungen, die Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten und die gesamte Verkaufsabwicklung bis hin zur Übergabe der Immobilie an den Käufer.

Diese vielfältigen Serviceleistungen werden durch die Courtage entlohnt, welche bisher in den meisten Fällen der Käufer übernimmt. Künftig sollen sich jedoch Käufer und Verkäufer die Maklercourtage zur Hälfte teilen. Damit wurde insbesondere für Immobilienkäufer ein positives Signal gesetzt. Ursprünglich hat oft der Käufer allein die Courtage getragen, zukünftig sollen die vom Käufer zu zahlenden Kosten nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Außerdem soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat. 

– Ein guter Weg zum besseren Miteinander 

Wesley Höhne : „Die geteilte Courtage entlastet sowohl Käufer als auch Verkäufer“, erklärt Immobilienmakler Wesley Höhne. Ein Makler bietet eine vielfältige Serviceleistung, deren Kosten in Zukunft fair auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden soll. Besonders der Verbraucherschutz steht dabei im Vordergrund: „Es wollen beide Seiten durch Makler beschützt werden – sowohl der Verkäufer als auch der Käufer.“ 

Der Verkäufer möchte zum bestmöglichen Preis sein Haus verkaufen, der Käufer möchte nicht mehr bezahlen, als das Haus tatsächlich Wert ist. „Gleichzeitig bietet die neue Verteilung der Courtage eine Sicherung der Preisstabilität und ich halte es für einen guten Weg zum noch besseren Miteinander im Immobilienhandel“. Alle Informationen zur beschlossenen Gesetzesänderung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Auch der Immobilienverband Deutschland hat sich zu den Änderungen geäußert – mehr dazu lesen Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916